DIREKTVERKAUF AN KUNDEN IN DEN USA

Bei diesem Szenario ist ausschlaggebend, ob der Verkäufer Nexus im Bundesstaat des Käufers auslöst oder nicht. Verkauft z.B. ein deutsches Unternehmen von Deutschland aus Produkte an Kunden in den USA und hat dabei keine physische Präsenz in den jeweiligen Bundesstaaten, so ist dieser Verkauf mangels Nexus nicht steuerbar.

Werden jedoch im Laufe der Zeit durch vermehrte Verkäufe an Kunden in einem Bundesstaat Lieferschwellen überschritten und ein Economic Nexus ausgelöst, so entsteht ab Erreichen der Schwellenwerte eine Steuerpflicht.

Beschäftigt nun das deutsche Unternehmen Vertriebsmitarbeiter vor Ort in den USA oder lagert Ware dort ein, entstehen unstrittig Steuerpflichten durch physische Präsenz in den jeweiligen Staaten. Gleiches gilt, wenn über eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in den USA verkauft wird. Einen Sonderfall stellt in einigen Staaten die Teilnahme an Messen dar, die dort als physische Präsenz gewertet wird und somit Steuerpflichten auslösen kann.

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