ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge zwischen der ALTON Sales Tax GmbH, Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbaden, Deutschland [nachfolgend: ALTON] und dem Kunden.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn ALTON diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages sind die in der jeweiligen Produkt- oder Leistungsbeschreibung genannten Leistungen.

(2) ALTON führt keine Rechts- oder Steuerberatung durch. Die Informationen auf den Webseiten und Informationsmaterialen von ALTON dienen lediglich der allgemeinen Information zur Gründung einer US Corporation, LLC oder LP. Soweit es sich bei den von ALTON erbrachten Leistungen um Dienstleistungen handelt (insbesondere Beratung), können konkrete Erfolge nicht versprochen werden und sind deshalb auch nicht geschuldet.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Ist die Anfrage des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann ALTON dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen (Auftragsbestätigung).

(2) Für Buchungen und Bestellung über die auf der Website unter www.salestax.de bereitgestellten Bestellformulare gilt folgendes: Die dort wiedergegebenen Produktbeschreibungen sind nur eine Aufforderung zur Bestellung. Das Vertragsangebot gibt der Kunde nach Ausfüllen aller erforderlichen Daten im Bestellformular durch Anklicken des Buttons „Bestellung“ im abschließenden Bestellvorgang ab. Bis dahin hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen zu korrigieren oder den Bestellvorgang ganz abzubrechen.

(3) Der Vertrag kommt erst zustanden, wenn ALTON die Bestellung des Kunden durch eine schriftliche [Brief] oder elektronisch übermittelte [Fax oder E-Mail] Auftragsbestätigung annimmt. Wird der Vertrag für einen Dritten geschlossen, hat der Besteller darauf hinzuweisen und Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Dritten zu benennen.

(4) Der Vertragstext wird von ALTON gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst vorliegenden AGB in Textform [z.B. als Brief, E-Mail] zugeschickt. Der Vertragstext kann nach Absendung der Bestellung nicht mehr über das Internet abgerufen werden. Der Kunde hat deshalb selbst für eine gesonderte Speicherung zu sorgen, indem er die üblichen Funktionen seines Browsers [dort meist Datei->Speichern unter] nutzt. Dagegen sind die AGB unter der URL www.alton.de/agb.html ständig verfügbar.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die in der Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung genannten Preise, Stunden- und Tagessätze verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten werden in den jeweiligen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibungen gesondert angegeben.

(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, berechnet ALTON seinen Aufwand zu einem Stundensatz von EUR 250,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ab 8 Stunden Auswärtstätigkeit gilt ein Tagessatz von EUR 1.200,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Für Verträge, deren Gegenstand eine Geschäftsbesorgung ist (z.B. Unternehmensgründung, Visa-Anträge etc.), gilt: Mit Abschluss des Vertrages ist der in der Bestellung ausgewiesene Rechnungsbetrag sofort fällig; bei Vertragsverlängerung mit Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit. ALTON wird die Gründung der Gesellschaft erst vornehmen, wenn die Zahlung bei ALTON eingegangen ist. ALTON ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, wenn diese nicht zuvor bezahlt sind. Dies gilt auch bei gewünschtem Schnellgründungsservice.

(4) Für Beratungs- und sonstige Dienstverträge gilt: Die Abrechnungen für Vergütung und Auslagen erfolgen monatlich. Die Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten von 15 Minuten unter Beifügung von Zeitnachweisen. Rechnungsbeträge werden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Regelung gemäß § 9 (2) gilt entsprechend, wenn der Kunde mit der Bezahlung von Rechnungen in Verzug gerät. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, z.B. Verzugszinsen, bleibt unberührt.

(5) Erbringt ALTON im Einvernehmen mit dem Kunden Leistungen, die über den Umfang der vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt ALTON Leistungen, die erst aufgrund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden erforderlich geworden sind, so erhält ALTON hierfür eine zusätzliche Vergütung nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen.

§ 5 Lieferung und Leistungsübergabe
bei Gesellschaftsgründung und sonstigen Geschäfts-besorgungen

(1) Die zu gründende Gesellschaft entsteht rechtswirksam mit Eintragung in das Register des jeweiligen Department of State. ALTON teilt dem Kunden die Firmennummer nach Kenntniserhalt mit. Die Übersendung der Originaldokumente hängt von der Bearbeitungszeit des Department of State ab und kann erfahrungsgemäß einige Wochen in Anspruch nehmen.

(2) Die Versendung der Unterlagen erfolgt auf normalem Postwege. Andere Versandarten sind zu vereinbaren und werden besonders berechnet. Zusätzliche Versandkosten, die dadurch entstehen, dass Lieferungen wegen falscher Adressangaben erneut verschickt werden müssen, werden ebenfalls separat berechnet.

(3) Die Gründung einer Gesellschaft innerhalb von 24 oder 48 Stunden (sog. Expressgründung) bezieht sich ausschließlich auf Werktage. In diesem Sinne gelten Samstage nicht als Werktage.

(4) Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik unmöglich oder erschwert, wird ALTON für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Vom Eintritt derartiger Ereignisse wird der Kunden unverzüglich informiert.

§ 6 Leistungsübergabe bei Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen

Etwaige Begleitergebnisse der Dienstleistung, wie beispielsweise Arbeitspapiere oder  Präsentationen, wird ALTON dem Kunden laufend, spätestens jedoch zum Ende der vereinbarten Leistungszeit, übergeben.

§ 7 Informationspflichten

(1) Der Kunde versichert, dass die zur Vertragserfüllung erteilten Informationen, Auskünfte und ausgehändigten Dokumente vollständig und richtig sind. ALTLON ist nicht verpflichtet, diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der im Rahmen eines Softwarepaketes einzureichenden Bilanzen. Der Kunde stellt ALTON von sämtlichen aus der Unrichtigkeit und Unvollständigkeit resultierenden Ansprüchen [auch gegenüber Dritten] frei, einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Anwaltskosten.

(2) Der Kunde unterrichtet ALTON unverzüglich über alle Änderungen seiner in der Bestellung angegebenen Daten. Die Aktualität der gespeicherten Daten ist unerlässliche Voraussetzung für die Vertragsabwicklung: Z.B. hat der Kunde einmal jährlich gegenüber dem Department of State einen Annual Return abzugeben, wodurch die Aktualität und Richtigkeit der gespeicherten Daten versichert wird. Die Nichtabgabe oder Fehlerhaftigkeit der Erklärung kann zu Bußgeldern und Löschung der Gesellschaft führen. ALTON haftet dafür nicht.

(3) Eine Insolvenz der Gesellschaft ist gegenüber ALTON ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Die verspätete Einreichung von Dokumente gegenüber amerikanischen Behörden kann zu Bußgeldern führen. Diese sind vom Kunden zu tragen, sofern dieser die erforderlichen Informationen und Unterlagen nicht rechtzeitig geliefert hat. Im Übrigen ist der Kunde selbst verpflichtet, den aus einem Insolvenzverfahren erwachsenen Pflichten nachzukommen.

(4) ALTON ist berechtigt, Postsendungen an den Registered Agent des Kunden zu öffnen und deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass bei einfacher Postweiterleitung die Einhaltung von Fristen nicht zwingend gewährleistet ist.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Soweit Teil der vereinbarten Leistung die Leitung und Beratung im Rahmen von Projekten ist, obliegt die Verantwortung für die Projektorganisation und -planung dem Kunden. Dieser trägt die Verantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Realisierung des Projekts. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch ALTON ist eine kooperative Zusammenarbeit erforderlich. Hierzu wird der Kunde alle notwendigen Informationen, Unterlagen etc., die ALTON zur reibungslosen Erbringung der Leistungen benötigt, fristgerecht und vollständig bereitstellen.

(2) Kommt der Kunde den Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist ALTON berechtigt, für diesen Zeitraum die Erbringung von Leistungen einzustellen bzw. zu pausieren, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Umsetzungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können. Der Anspruch auf Vergütung bleibt in diesem Fall bestehen. Hieraus entstehende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Kunden.

§ 9 Kündigung

(1) Sieht der Vertrag laut Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung eine bestimmte Laufzeit vor, kann er bis zu 3 Monate vor Ablauf dieses Zeitraumes wirksam gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich die Vereinbarung um die vorherige Laufzeit. Bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, er seine Vertragsverpflichtungen in anderer Weise nachhaltig verletzt oder wenn der Kunde Geschäften nachgeht, welche in den USA oder einem Land der Europäischen Union sittenwidrig oder strafbar sind.

(3) ALTON behält sich für den Fall einer berechtigten fristlosen Kündigung die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.

(4) Die Vertragskündigung hat in Textform zu erfolgen.

§ 10 Haftung

(1) Die Haftung von ALTON für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung derartiger vertragswesentlichen Pflichten ist auf vorhersehbare und typische Schäden begrenzt, wobei auch die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen wird, insbesondere auf entgangenen Gewinn. Vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.

(2) ALTON kann die Eintragung der amerikanischen Gesellschaften nicht garantieren. Bei Computer-Software sowie Datenübertragung über das Internet können nach dem aktuellen Stand der Technik Fehler auftreten. Daher übernimmt ALTON keine Garantie und Haftung für die ständige Verfügbarkeit ihrer Webseite, Dienste, Leistungen und Erreichbarkeit über das World Wide Web. Die Haftung für Postlauf ist ebenfalls ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz, Geheimhaltung

(1) ALTON weist darauf hin, dass geschäftliche und persönliche Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Anschrift) im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten werden für Zwecke nur im Zusammenhang mit den von ALTON angebotenen Leistungen verwendet. Näheres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung von ALTON.

(2) Sämtliche Unterlagen oder Gegenstände, die von der jeweiligen Gegenseite überlassen werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zu Vertragszwecken vervielfältigt oder zugänglich gemacht werden. Dieselben Pflichten gelten für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte. Diese Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus und besteht auch dann, wenn der Auftrag nicht zustande kommt. Eine Geheimhaltungspflicht besteht jedoch nicht, sofern die in Fragen stehenden Daten allgemein bekannt sind oder ALTON aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu ihrer Offenlegung verpflichtet ist.

§ 12 Urheber- und sonstige Nutzungsrechte

(1) Die Parteien gehen davon aus, dass die von ALTON und/oder von Dritten im Auftrag von ALTON im Rahmen der vertraglichen Leistungen für den Kunden erstellten Arbeits- und Begleitergebnisse, insbesondere Leistungsangebote, Texte, Präsentationen, Kalkulationen, Broschüren, Entwürfe und Vertragsunterlagen in Deutschland zugunsten von ALTON urheber- oder sonst leistungsschutzrechtlich geschützt sind. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an diesen Arbeits- und Begleitergebnissen verbleiben bei ALTON. ALTON kann dem Kunden hieran jedoch ein einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Recht einräumen, diese in dem nach dem jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Umfang zu nutzen. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfordert eine gesonderte Erklärung durch ALTON in Textform. Über diesen Zweck hinaus ist eine Verwendung nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ALTON erlaubt.

(2) Soweit dem Kunden Nutzungsrechte eingeräumt werden, ermächtigt ALTON den Kunden als Inhaber eines einfachen, örtlich unbeschränkten Nutzungsrechts, sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den von ALTON und/oder von Dritten im Auftrag von ALTON erstellten Arbeits- oder Begleitergebnissen gegen rechtsverletzende Dritte im eigenen Namen geltend zu machen. Das Recht von ALTON, selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, bleibt unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN Kaufrechts.

(3) Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist Gerichtstand für alle Streitigkeiten der jeweilige Firmensitz von ALTON. Genereller Einsatz- und Leistungsort bei Beratungsleistungen ist der Firmensitz von ALTON.

(4) Die zu erbringenden Leistungen sind gemäß der Leistungsbeschreibung abschließend geregelt. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Im Übrigen bleibt die Wirksamkeit des Vertrages unberührt.

© Copyright: Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt und anwaltlich erstellt worden. Jede unerlaubte Verwendung im Ganzen oder in Teilen wird rechtlich verfolgt.

ALTON führt KEINE Rechts- oder Steuerberatung durch. Die Informationen auf ihren Webseiten und Informationsmaterialen dienen lediglich der allgemeinen Information zum Markteintritt in den USA, insbesondere zur Sales Tax Thematik in den USA. Sollten Sie rechtliche oder steuerliche Beratung wünschen, so empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt oder Steuerberater mit dieser Sache aufzusuchen. 

Stand: 25.03.2020

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